Im Normalfall, wenn derartige Änderungen am Tage vorher bekannt oder absehbar sind,
werden wir diese in unserer Bestätigung erwähnen. Wir können nicht Ersatz leisten oder schadhaft gemacht werden für solche Änderungen und es kann auch keine Annullierung daraus abgeleitet werden. Höhere Gewalt und Schadenersatz Sollten wir - ausser bei höhere Gewalt (wozu auch die Wetterlage, wie Gewitter, Sturm zählen) - die im Internet genannten Leistungen durch unser Verschulden nicht oder nur teilweise erbringen, so kann der Gast eine angemessene Herabsetzung des
Preises verlangen, sofern er spätestens innert 48 Stunden nach der Tour seine Ansprüche anmeldet und begründet. Der Gast kann keine Ansprüche geltend machen, die über den Preis der Tour hinausgehen. Sollte eine bestätigte Reise wegen höherer Gewalt ausfallen, so braucht der Gast nicht zu bezahlen und erhält eventuell geleistete Vorauszahlungen zurück. Reisedokumente Wenn die Tour in ein anderes
Land (z.B. Italien) führt, so ist der Gast verpflichtet, seinen Personalausweis bzw. Reisepass mitzunehmen. Jegliche ihm entstehenden Kosten und Unannehmlichkeiten, die aus nicht verfügbaren Reisedokumenten entstehen, muss der Gast selbst tragen. Preise Unser in Prospekten genannten Preise können sich durch Änderungen und Modifizierungen nach gewisser Zeit ändern (siehe “Leistungen und Änderungen”) Es gelten nur die jeweils im Internet veröffentlichten Preise.
Anwendbares Recht Es gilt Schweizer Recht und der Gerichtstand ist Locarno. “ascona tours” di Ernesto E. Stauffer, Ascona /Schweiz |